Die Videosprechstunde hat sich seit der Anpassung des § 87a SGB V und der entsprechenden Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung etabliert. Für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eröffnet die Online-Therapie nicht nur neue Versorgungswege, sondern auch die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten ortsunabhängig zu begleiten. Damit das Angebot jedoch rechtssicher und datenschutzkonform auf der eigenen Praxiswebsite kommuniziert werden kann, sind einige Vorgaben zu beachten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es bei der Einbindung der Videosprechstunde ankommt.
Rechtliche Grundlagen der Videosprechstunde in der Psychotherapie
Die Videosprechstunde ist in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung fest verankert. Anders als noch vor wenigen Jahren bestehen heute keine starren Mengenbegrenzungen mehr, sodass Sie einen erheblichen Teil Ihrer Leistungen per Video erbringen können. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung der berufs- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen.
KBV-Anforderungen und § 87a SGB V
Die Abrechnung von Videosprechstunden gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen setzt voraus, dass Sie einen von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter nutzen. Die Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) regelt die technischen und organisatorischen Anforderungen. Dazu gehören eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Vermeidung von Werbung während der Sitzung sowie der Verzicht auf eine Speicherung der Inhalte durch den Anbieter. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert sowohl die Abrechenbarkeit als auch berufsrechtliche Konsequenzen.
Aufklärung und Einwilligung der Patienten
Vor der ersten Videositzung müssen Patientinnen und Patienten über den Ablauf, die technischen Voraussetzungen und den Datenschutz aufgeklärt werden. Die Einwilligung sollte dokumentiert werden – idealerweise schriftlich oder in Textform. Auf Ihrer Website empfiehlt es sich, diese Aufklärung transparent vorzubereiten, etwa durch einen Informationsbereich oder ein herunterladbares Merkblatt. So schaffen Sie Vertrauen und reduzieren Rückfragen vor dem Erstkontakt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt hierzu fortlaufend aktualisierte Hinweise bereit.
Technische Voraussetzungen für die rechtssichere Einbindung
Die technische Umsetzung entscheidet maßgeblich darüber, ob Ihre Videosprechstunde sowohl rechtssicher als auch nutzerfreundlich ist. Hier spielen Anbieterwahl, Website-Integration und Datenschutz eng zusammen.
Zertifizierte Videodienstanbieter auswählen
Setzen Sie ausschließlich auf Anbieter, die in der offiziellen KBV-Liste zertifizierter Videodienstanbieter geführt werden. Diese Plattformen erfüllen die Anforderungen an Verschlüsselung, Serverstandort und Datensicherheit. Achten Sie zusätzlich auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten regelt.
Einbindung auf der Praxiswebsite
Die Videosprechstunde lässt sich auf unterschiedliche Weise in Ihre Website integrieren. Häufig genügt ein gut platzierter Button, der zur Buchungs- oder Warteraum-Seite des Videodienstanbieters führt. Vermeiden Sie es, fremde Skripte unkontrolliert einzubinden, da dies datenschutzrechtliche Probleme verursachen kann. Eine saubere technische Umsetzung gehört zu den Kernaufgaben einer professionellen Online-Therapie-Website.
Videodienstanbieter im Vergleich
Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters lohnt sich ein strukturierter Vergleich. Die folgende Übersicht zeigt typische Merkmale gängiger, in Deutschland verbreiteter Lösungen für die Videosprechstunde. Preise und Funktionsumfang können sich ändern – prüfen Sie daher stets die aktuelle KBV-Zertifizierungsliste.
| Kriterium | Einstiegslösung | Mittlere Lösung | Premium-Lösung |
|---|---|---|---|
| Monatliche Kosten (ca.) | 0–10 € | 10–30 € | 30–60 € |
| KBV-Zertifizierung | Ja | Ja | Ja |
| Serverstandort | Deutschland/EU | Deutschland | Deutschland |
| Online-Terminbuchung | Eingeschränkt | Integriert | Voll integriert |
| Wartezimmer-Funktion | Basis | Ja | Erweitert |
| AVV verfügbar | Ja | Ja | Ja |
Wichtig: Die Tabelle dient der Orientierung. Maßgeblich ist immer, ob der Anbieter aktuell in der offiziellen Liste der KBV geführt wird und einen DSGVO-konformen AVV anbietet.
Datenschutz und Patientenkommunikation
Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten Daten nach Art. 9 DSGVO. Bei der Videosprechstunde und ihrer Bewerbung auf der Website gelten daher hohe Anforderungen.
DSGVO-konforme Umsetzung
Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung die Videosprechstunde ausdrücklich erwähnt – inklusive des eingesetzten Anbieters, der Rechtsgrundlage und der Speicherfristen. Kontaktformulare und Buchungstools sollten verschlüsselt übertragen werden (TLS/HTTPS). Detaillierte Vorgaben zur datenschutzkonformen Gestaltung finden Sie in unserem Leitfaden zum Datenschutz für Psychotherapeuten. Die gesetzlichen Grundlagen können Sie direkt bei § 87a SGB V nachlesen.
Vertrauen durch transparente Information aufbauen
Patientinnen und Patienten, die zum ersten Mal eine Videotherapie in Anspruch nehmen, haben oft Vorbehalte. Eine verständliche Erklärung des Ablaufs, Hinweise zur benötigten Technik und ein professioneller Auftritt nehmen Unsicherheiten. Eine durchdachte Website für Psychotherapeuten verbindet rechtssichere Information mit einer einladenden, vertrauensbildenden Gestaltung.
Online-Auffindbarkeit und Vermarktung der Videosprechstunde
Damit Ihr Online-Angebot auch gefunden wird, sollten Sie es gezielt für Suchmaschinen optimieren und sichtbar auf der Website platzieren.
Lokale Sichtbarkeit stärken
Viele Menschen suchen nach einem Therapieplatz in ihrer Region – auch wenn die Sitzungen später per Video stattfinden. Eine gute lokale Auffindbarkeit über SEO für Psychotherapeuten sorgt dafür, dass Ihr Angebot bei der Suche nach Therapieplätzen erscheint. Kombinieren Sie lokale Suchbegriffe mit Informationen zur Videosprechstunde, um beide Zielgruppen anzusprechen.
Klare Handlungsaufforderungen
Ein gut sichtbarer Button für die Terminbuchung oder ein direkter Verweis auf den digitalen Warteraum senken die Hürde zur Kontaktaufnahme. Achten Sie darauf, dass das Angebot auf mobilen Endgeräten ebenso reibungslos funktioniert wie am Desktop, da ein großer Teil der Anfragen über das Smartphone erfolgt.
Wartelisten und Terminmanagement digital abbilden
Gerade in der Psychotherapie sind freie Behandlungsplätze knapp und Wartelisten lang. Eine Website mit integrierter Online-Terminbuchung kann diesen Prozess erheblich entlasten. Statt zahlreicher Telefonanfragen erhalten Sie strukturierte Anfragen, die sich leichter koordinieren lassen. Für die Videosprechstunde bietet sich an, freie Online-Slots gesondert auszuweisen, da diese oft flexibler vergeben werden können als Präsenztermine. So nutzen Sie die Vorteile der ortsunabhängigen Versorgung optimal aus und verkürzen für Ihre Patientinnen und Patienten die Zeit bis zum ersten Gespräch. Achten Sie darauf, dass auch das Buchungstool datenschutzkonform arbeitet und keine sensiblen Angaben unverschlüsselt überträgt.
Hybride Praxis: Präsenz und Video sinnvoll kombinieren
Die wenigsten Praxen stellen vollständig auf Online-Therapie um. In der Praxis bewährt sich häufig ein hybrides Modell, das Präsenz- und Videositzungen kombiniert. Ihre Website sollte beide Wege klar und gleichwertig darstellen.
Klare Struktur für beide Angebotsformen
Trennen Sie auf Ihrer Website verständlich, welche Leistungen vor Ort und welche per Video möglich sind. Eine kurze Erläuterung, in welchen Fällen eine Videositzung sinnvoll ist – etwa bei längerer Anfahrt, eingeschränkter Mobilität oder bei Folgeterminen – hilft Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass nicht jede Indikation für die Videotherapie gleichermaßen geeignet ist, und kommunizieren Sie dies transparent.
Einheitlicher Auftritt für Privatpraxis und Kassenzulassung
Ob Kassenzulassung oder reine Privatpraxis: Die Videosprechstunde lässt sich in beiden Modellen anbieten. Während bei der Kassenabrechnung die KBV-Vorgaben strikt einzuhalten sind, haben Privatpraxen mehr Gestaltungsspielraum bei Selbstzahlerangeboten. Ein professioneller Webauftritt sorgt dafür, dass beide Wege seriös und vertrauenswürdig wirken und Ihr Leistungsspektrum vollständig sichtbar wird.
Sie möchten die Videosprechstunde rechtssicher und ansprechend auf Ihrer Praxiswebsite einbinden? webentwickler.io ist auf Websites für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten spezialisiert und unterstützt Sie von der Konzeption bis zur datenschutzkonformen technischen Umsetzung. Nina Benfer berät Sie gerne persönlich – schreiben Sie einfach an info@webentwickler.io oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch unter info@webentwickler.io.
Häufige Fragen
Darf ich die Videosprechstunde frei über meine Praxiswebsite bewerben?
Ja, sofern Sie sich an die berufsrechtlichen Vorgaben zur sachlichen Information halten. Die eigentliche Sitzung muss über einen KBV-zertifizierten Videodienstanbieter laufen, die Bewerbung auf der Website ist davon unabhängig zulässig.
Muss der Videodienstanbieter zwingend KBV-zertifiziert sein?
Für die Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zertifizierung verpflichtend. Für reine Selbstzahlerangebote bestehen mehr Spielräume, dennoch sollten Datenschutz und Verschlüsselung stets gewährleistet sein.
Wie binde ich die Videosprechstunde datenschutzkonform ein?
Nutzen Sie nach Möglichkeit einen Button oder Link zur Anbieter-Plattform statt fremde Skripte direkt auf Ihrer Seite zu laden. Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um den eingesetzten Dienst und schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
Welche technischen Voraussetzungen brauchen meine Patienten?
In der Regel genügen ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Verbindung. Viele zertifizierte Anbieter funktionieren direkt im Browser, ohne dass eine App installiert werden muss.
Was kostet eine Website mit Online-Therapie-Funktion?
Eine professionelle Praxiswebsite liegt je nach Umfang typischerweise zwischen 3.000 und 5.000 €. Für Pflege, Updates und Hosting fallen üblicherweise monatliche Kosten zwischen 25 und 42,50 € an.