Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) – vorausschauend gestalten und Erbstreit vermeiden.
Vorausschauend gestalten und bestimmen!
Häufig ordnen Erblasser in ihrem Testament die Testamentsvollstreckung an. Das schont Zeit und Mittel – und verhindert vor allem Erbstreitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen.
Wir raten ausdrücklich davon ab, Freunde oder Verwandte als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Viele Aufgaben sind rechtlicher Natur – entsprechend sollten Fachleute diese Rolle übernehmen.
Unser Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Garbrecht hat die Fortbildung zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) absolviert und begleitet Sie in allen Fragen der Nachlassabwicklung.
Einmalige Nachlassabwicklung mit Verteilung an die Erben.
Auflösung der Erbengemeinschaft nach konkreten Vorgaben.
Langfristige Verwaltung des Nachlasses über Jahre.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.